Grundsätzliches Ziel der Objektplanung ist es, die Sicherheit, Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit des Vorhabens zu gewährleisten. Die Bewertungskriterien müssen im Zuge der Planung ausdifferenziert, bewertet und schließlich in einem funktionierenden Gesamtkonzept kombiniert werden. Für die Ermittlung der Varianten der Rheinspange 553 besteht die Besonderheit, dass nicht nur der Verlauf selbst, sondern auch die genauen Start- und Zielpunkte (Autobahnknoten) der zu planenden Autobahn variabel sind und somit ein großer Planungsraum zur Verfügung steht. Im Planungsprozess ist daher mit einer Vielfalt an möglichen Varianten zu rechnen, weshalb ein 2-stufiges Verfahren angewendet wird.