Grundsätzlich ist zu erkennen, dass eine nördliche Variante der Rheinspange im Vergleich zu größeren Entlastungen der Rodenkirchener Brücke (A4) führt und eine südliche Variante im Vergleich zu größeren Entlastungen der Bonner Brücke (A565). Für die Umlegungsberechnungen mithilfe des Verkehrsmodells wird ein ausgebautes Netz (z.B. achtstreifiger Ausbau A4 und sechs- bzw. achtstreifiger Ausbau A59) mit Straßenbaumaßnahmen, die im Bundesverkehrswegeplan unter “Vordringlichem Bedarf” beschrieben oder bereits fest disponiert sind, für das Jahr 2030 unterstellt. Im Gegensatz zum heutigen Straßennetz wird also bereits ein leistungsfähigeres Straßennetz unterstellt.