Planungsprozess

Der Planungsprozess zur Rheinspange befindet sich derzeit noch ganz am Anfang. Zunächst muss die bestmögliche Linie für die neue Autobahn gefunden werden. Die Entscheidung für eine Vorzugsvariante fällt im Rahmen der mehrjährigen Vorplanung in einem sorgsamen Abwägungsprozess. Dabei wird für die Bewertung der unterschiedlichen Varianten eine Vielzahl von Kriterien herangezogen. Am Ende der Vorplanung steht die Bestimmung der Linie durch das Fernstraßen-Bundesamt.

Wenn die Vorzugsvariante feststeht und die Linie formal bestimmt ist, kann der Vorentwurf im Detail ausgearbeitet werden: Im Zuge der Entwurfsplanung werden sämtliche Detailpläne erstellt und die gesamten Kosten der Baumaßnahme berechnet. Nach dem Vorentwurf beginnt die Genehmigungsplanung. Diese beinhaltet das Planfeststellungsverfahren. In diesem formellen Prozess werden die gesamten Planungsunterlagen noch einmal öffentlich ausgelegt und erörtert. Nach umfassender Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange erfolgt dann ein Planfeststellungsbeschluss. Nach Ende der Klagefrist ist der Plan unanfechtbar und es kann mit dem Bau begonnen werden. Zuvor nimmt aber die genaue Ausführungsplanung erneut einige Zeit in Anspruch. 

Detailliertere Informationen zur derzeit laufenden Vorplanung und zum gesamten zeitlichen Ablauf der Planungen finden Sie auf den folgenden Unterseiten.

Zeitplanung

Die folgende Grafik liefert Ihnen eine Übersicht über den zeitlichen Ablauf bei der Objektplanung. Die geotechnischen und hydrogeologischen Untersuchungen werden mit der Verkehrsuntersuchung, der Umweltverträglichkeitsstudie sowie der Lärm- und Luftschadstoffuntersuchung zusammengeführt. So können am Ende der Vorplanung alle Belange abgewogen und die sinnvollste Trassenvariante gefunden werden.

 
grafische Darstellung des Prozesses

TRASSIERUNGSPARAMETER UND BEWERTUNGSKRITERIEN

Bei der Entwicklung und Bewertung der unterschiedlichen Varianten der Rheinspange wird eine Vielzahl von Kriterien herangezogen. Geplant wird eine 4-streifige Autobahn der Entwurfsklasse 1 A. Damit stehen bestimmte Trassierungsparameter bei der Variantenentwicklung fest, zum Beispiel ein bestimmter Kurvenradius und eine maximale Längsneigung. Andere Aspekte müssen bei der Variantenauswahl gegeneinander abgewogen werden. Die nachfolgende Auflistung von Parametern und Kriterien ist nicht abschließend.

Verkehrssicherheit

  • Kurvenradien von mindestens 900 Metern
  • Maximale Längsneigung von 4 Prozent
    (in langen Tunneln maximal 2,5 Prozent)
  • Zwei Fahrstreifen plus Seitenstreifen und
    baulicher Mittelstreifen
  • Mindestsichtweiten
  • Rechtzeitig erkennbare und begreifbare
    Knotenpunkte
  • Sinnvolle Verkehrsführungen im Bauzustand
  • und weitere

Wirtschaftlichkeit

  • Streckenlänge
  • Gradientenlage
    (Erforderlicher Auftrag bzw. Abtrag)
  • Verkehrliche Akzeptanz der Trasse
  • Brücke und / oder Tunnel
  • Erforderliche Immissionsschutzmaßnahmen
  • Erforderliche Umstrukturierung des nachgeordneten
    Netzes
  • Betriebliche Unterhaltung
  • und weitere


LEISTUNGSFÄHIGKEIT

  • Autobahnkreuze und Anschlussstellen entsprechend der verkehrlichen Anforderungen
  • Ausreichende Länge für Einfahr-, Ausfahr- und Verflechtungsvorgänge
  • Ausreichende Knotenpunktabstände (ggf. sind Parallelfahrbahnen erforderlich)
  • Auswirkungen auf das nachgeordnete Straßennetz
  • und weitere

UMWELT-VERTRÄGLICHKEIT

  • Ergebnisse der Umwelt-Fachplanung bei der Trassenwahl
  • Gewässerschutz
  • Immissionsschutz (Erforderliche Lärmschutzmaßnahmen, Luftschadstoffimmission)

ABLAUF DER VARIANTENERMITTLUNG

Für die Ermittlung der Varianten der Rheinspange 553 besteht die Besonderheit, dass nicht nur der Verlauf selbst, sondern auch die genauen Start- und Zielpunkte (Autobahnknoten) der zu planenden Autobahn variabel sind und somit ein großer Planungsraum zur Verfügung steht. Im Planungsprozess ist daher mit einer großen Vielfalt an möglichen Varianten zu rechnen. Diesen Umstand berücksichtigt das Verfahren zur Variantenermittlung für die Rheinspange.

Im ersten Schritt werden zunächst die Grundlagen für die Planung ermittelt. Dazu zählen unter anderem die Topografie, bestimmte Raumnutzungen im Planungsraum, Zwangspunkte für den Trassenverlauf und die Trassierungsparameter.

Als nächstes sind die möglichen Verknüpfungspunkte der neuen Autobahn mit der A555 sowie der A59 herauszuarbeiten. Ausgehend von möglichen Autobahnkreuzen werden alle sich aufdrängenden Trassen ermittelt und ihre grobe Geometrie erarbeitet. Dabei werden grundsätzlich sowohl Brücken- als auch Tunnellösungen berücksichtigt. Alle sich aufdrängenden Varianten werden anschließend wirtschaftlich und ökologisch eingeschätzt und diskutiert. Auf dieser Grundlage werden dann die sinnvollen Varianten für die weitergehende Prüfung ausgewählt.

In die vertiefende Untersuchung der ausgewählten Varianten werden bereits Informationen aus der parallel laufenden Verkehrsuntersuchung sowie den umweltfachlichen Untersuchungen eingearbeitet. Sobald die vertiefte Variantenuntersuchung und die Umweltverträglichkeitsstudie abgeschlossen sind, können die technischen und umweltfachlichen Aspekte zusammengeführt werden. Die Varianten werden anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs verglichen. Dabei werden sowohl die Trassenführung der Rheinspange als auch die Anschlussstellen und Autobahnkreuze bzw. -dreiecke genauer betrachtet. Unter Berücksichtigung aller Belange wird dann eine Vorzugsvariante ermittelt. Dabei werden die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten sorgsam abgewogen und so die optimale Linienführung herausgearbeitet. Sie wird dem Fernstraßen-Bundesamt in einem formalen Verfahren zur „Bestimmung der Linie“ vorgelegt. Die Vorzugstrasse wird daraufhin öffentlich bekannt gegeben.