Es wird davon ausgegangen, dass die Bautätigkeit sich in dem von der zukünftigen Autobahn belegten Korridor abspielt. Zum Zeitpunkt des Baubeginns ist die Trasse eigentumsrechtlich für den Vorhabensträger gesichert. Nachweisbare durch die Baumaßnahme entstehenden Behinderungen oder Ertragsminderungen für die landwirtschaftlichen Betriebe werden im Planfeststellungsverfahren geregelt.
Ein Eingriff in die landwirtschaftliche Nutzung erfolgt bei allen Varianten. Die Unterschiede zwischen den Varianten ergeben sich aus der Streckenlänge. Die Beachtung im Zielfeld Wirtschaftlichkeit erfolgt über die Baukosten, die die Streckenlänge berücksichtigen.