Im Rahmen des Bewertungsverfahrens des BVWP werden Veränderungen der Geräuschbelastung und Veränderung der Abgasbelastung monetarisiert. Das sich ergebende Nutzen-Kostenverhältnis ist dort mit größer 10 ermittelt.
Bei der späteren Objektrealisierung werden bauliche Maßnahmen (z.B. Lärmschutzwände) vorgesehen, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz gewährleisten.