Der Planungsauftrag, der aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 hervorgeht, sieht lediglich eine Verbindung der A555 und der A59 als 4-streifige Autobahn vor. D.h. ein rechtsrheinischer Autobahnanschluss an die A59 und ein linksrheinischer Autobahnanschluss an die A555 mit einer Anschlussstelle zum nachgeordneten Netz. Eine Verbindung der A59 bzw. der A555 mit der bestehenden A553 ist nicht Bestandteil der Planung der Rheinspange 553 unabhängig von der Betrachtung einer möglichen Nord- oder Südvariante.