Wer kommt für die Kosten auf, wenn sich die Häuser trotz Absicherung sich absenken. Das Bauvorhaben wird durch ein altes Rheinbett geführt.
Die bei einer Bautätigkeit entstehenden Schäden sind i. d. R. vom Schadensverursacher auszugleichen. Eine detaillierte Betrachtung dieser Problematik kann erst in der Bauphase vorgenommen werden.