Die Nutzung von Geothermie ist auf untertunnelten Grundstücken nur insoweit eingeschränkt, dass weder unmittelbar oberhalb, noch im seitlichen Nahbereich bzw. einige Meter entfernt, Bohrungen in die Tiefe gesetzt werden dürfen (Sicherheitsabstand). Dies dient nach Erstellung des Tunnels insbesondere dem Schutz des Tunnels gegen Beschädigungen. Eine Beeinflussung einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe ist weitgehend ausgeschlossen, wenn der Saugbrunnen im Anstrom des Grundwassers außerhalb des Sicherheitsabstands des Tunnels errichtet wird. Ebenso ist die Beeinflussung einer Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Tiefenbohrungen nicht eingeschränkt, wenn diese außerhalb des Sicherheitsabstands zum Tunnel liegen.