Wie werden Fußgänger, insbesondere Grundschüler, bei zunehmendem Verkehr auf der Porzer Straße geschützt?
Zusätzlicher Schutz der Fußgänger bzw. der Grundschüler obliegt dem zuständigen Baulastträger der Porzer Straße und liegt nicht in der Planungskompetenz des Vorhabenträgers (zukünftig die Autobahn GmbH des Bundes).