Bei den Varianten V5B, V6aB, V6bB verläuft die Brücke über Teilen des Evonik-Werks mit Betrieben, die der Störfallverordnung unterliegen. Wie kann es sein, dass die sich daraus ergebenden Risiken und Gefahren bewusst in Kauf genommen werden?

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Zur Prüfung der Auswirkungen solcher und anderer Störfallbetriebe im Planungsraum auf die einzelnen Varianten wird in der nun anstehenden vertiefenden Prüfung ein sogenanntes Seveso-III-Gutachten erstellt. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.

Nutzerfrage, eingestellt am 16. November 2020