Im Zuge der groben Prüfung zur Auswahl der vertiefend zu untersuchenden Varianten hat die Variante V6aB den höchsten Zielerreichungsgrad erzielt – eine Vorfestlegung oder Favorisierung geht daraus nicht hervor. Die Rangfolge der Varianten kann sich im Zuge der vertiefenden Prüfung noch verändern. Insbesondere auch die sich ergebenden Betroffenheiten hinsichtlich der bebauten Flächen werden in der vertiefenden Prüfung im Detail betrachtet und bewertet. Grundsätzlich ist ein Überspannen von Wohnhäusern nicht vorgesehen. Um einen möglichst vollständigen Abwägungsprozess abzubilden, wurden aber an dieser Stelle erst mal keine Ausschlusskriterien bei der Bewertung der Varianten definiert.
Wichtig zu wissen ist auch, dass die Linien in der aktuellen Variantenuntersuchung eher als (engerer) Korridor zu verstehen sind. In der nächsten Planungsphase, der Entwurfsplanung, sind durchaus noch Verschiebungen der Linie möglich. Die sich ergebenden Entschädigungsansprüche werden erst nach einem möglichen Planfeststellungsverfahren im Rahmen der Grunderwerbs- und Entschädigungsverhandlungen geregelt.