Das Natur, Umwelt und Tiere geschützt werden sollen ist verständlich, ebenso wie Hochwasserschutz -aber es ist MENSCHENVERACHTEND bei der Variante V6aB unmittelbar entlang der geschlossenen Wohnbebauung! Was ist die Begründung im Zuge der Gesundheitsschäden?

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Eine spätere Vorzugsvariante muss selbstverständlich alle gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner einhalten, so dass Gesundheitsschäden ausgeschlossen werden könnenErst in der vertiefenden Prüfung wird eine umfassende Lärmuntersuchung angefertigt. Unter Berücksichtigung des Geländes sowie der vorhandenen Bebauung wird der Lärmpegel für alle Gebäudefassaden sowie Außenbereiche (z.B. Terrassen oder Balkone) detailliert ermittelt. Wo der berechnete Lärmpegel die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet, werden konkrete Lärmschutzmaßnahmen geplant.  

Außerdem wird eine umfangreiche Luftschadstoffuntersuchung angefertigt. Hierbei werden die Emissionen des Straßenverkehrs für die relevanten Straßen bestimmt und die verkehrsbedingten Stickstoffdioxid- und Feinstaubimmissionen berechnet. Im Konfliktfall können hier gegebenenfalls mit dem Projektträger Maßnahmen erarbeitet werden. Die Ergebnisse fließen dann in die Bewertung der Varianten ein. 

Nutzerfrage, eingestellt am 20. November 2020