Nach Ablauf von 5 Jahren prüft das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, ob der Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung anzupassen ist. In die Prüfung sind insbesondere die Belange der Raumordnung, des Umweltschutzes, und des Städtebaus, einzubeziehen. Die Anpassung geschieht durch Gesetzte. Welche politischen Entscheidungen oder Klimaschutzziele hierbei eine Rolle spielen werden, kann zurzeit nicht beantwortet werden.