Die verkehrliche Wirkung wurde in Form von Nutzenberechnungen für das gesamte Untersuchungsgebiet berechnet. Je nach Höhe des errechneten Nutzens wurde der Nutzen als hoch eingestuft, sodass von einer guten verkehrlichen Wirkung gesprochen werden kann.
Es ist zu berücksichtigen, dass diese Berechnungen für ein zukünftig zu erwartendes Straßennetz im Jahr 2030 durchgeführt wurden. In diesem Straßennetz ist z.B. der sechs- bzw. achtstreifige Ausbau der A59 und der Ausbau des Autobahnkreuzes Köln-Süd enthalten.