Die Bestimmung notwendiger Aus- und Umbaumaßnahmen, die den Berechnungen zufolge für die geplanten und bereits vorhandenen Verkehrswege notwendig werden, können zum aktuellen Planungsstand noch nicht abschließend beurteilt werden.
Die Ersatzanschlussstelle für W2 und W3 wurde kostenmäßig erfasst und ist Bestandteil der Kostenschätzung.