Das Kriterium „Verkehrsbeeinträchtigung im Bauzustand“ dient der Erfassung der Auswirkungen, die entstehen, wenn an der A555 und der A59 die neuen Autobahnknoten erstellt werden.
Grundsätzlich ist es so, dass bei Autobahnmaßnahmen die Auswirkungen der Varianten auf den Verkehrsablauf im Bauzustand bewertet werden. Bei reinen Neubaustrecken (wie z.B. der Lückenschluss der A1 in der Eifel) ist das Kriterium nicht maßgebend, weil dort keine maßgebenden Verkehrsbeeinträchtigungen durch die Baumaßnahme entstehen.