Ist der Bundesverkehrswegeplan 2030 noch legitimer Bezugspunkt? Da dieser und die Feststellung des vordringlichen Bedarfs in Zeiten vor Digitalisierungsinitiative, Pandemie, Homeofficeausflächung und Co. erfolgte.

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Veränderungen im Arbeits- und Verkehrsverhalten der Menschen, etwa die ggf. zunehmende Arbeit im Homeoffice, werden durch die regelmäßige Aktualisierung der Bundesverkehrswegeplanung bzw. durch die zukünftigen Verkehrszahlen berücksichtigt. Auch die Verkehrsuntersuchung zur Rheinspange 553 wird kontinuierlich fortgeschrieben und angepasst. Themen wie Verkehrswende, Elektromobilität und Digitalisierung können zukünftig betrachtet werden. Zurzeit gibt es aber noch keine belastbaren Erkenntnisse zu diesen Themenbereichen. Die Verkehrsuntersuchung wird fortgeschrieben und angepasst, sollten sich klare Trends abzeichnen.

Nutzerfrage, eingestellt am 18. November 2020