Ist eine Kombination der Rheinquerung mit der zeitgleich in Planung/Prüfung befindlichen Straßenbahn-Anbindung berücksichtigbar? Und wie flexibel ist man hierbei?

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Der Rhein-Sieg-Kreis plant in seiner Zuständigkeit als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) eine Stadtbahnverbindung Bonn-Niederkassel-Köln. Gemäß Beschlussfassung des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Städte Köln und Bonn soll diese Brücke in einem Korridor zwischen Langel und Lülsdorf entstehen. Andere Korridore scheiden aus verkehrlichen Gründen aus. Das Stadtbahnprojekt ist für sich allein förderfähig und umsetzbar. Eine Bündelung ist seitens des Rhein-Sieg-Kreises dann zu erwägen, wenn die Autobahn ebenfalls als Brücke im Korridor zwischen Langel und Lülsdorf entsteht.

Die grundsätzliche Herausforderung der Bündelung der beiden Trassen ist, dass eine Autobahn immer so weit wie möglich von einer Wohnbebauung entfernt realisiert werden soll. Wohingegen eine ÖPNV-Trasse möglichst nah an dieser geplant wird. Ergänzend kommt hinzu, dass die beiden Verkehrsträger (BAB und Schiene) unterschiedlichen Zwangspunkten und Trassierungsanforderungen unterliegen.

Nutzerfrage, eingestellt am 16. November 2020