Ist es sinnvoll die Planung so anzupassen, dass es auch einen Nutzen für den Verkehr von A1 und A553 hat. Dort könnte viel Reisezeit eingespart werden, wenn diese sinnvoll mit der Rheinspange verbunden werden.

Der Planungsauftrag, der aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 hervorgeht, sieht lediglich eine Verbindung der A555 und der A59 als 4-streifige Autobahn vor. D.h. ein rechtsrheinischer Autobahnanschluss an die A59 und ein linksrheinischer Autobahnanschluss an die A555 mit einer Anschlussstelle zum nachgeordneten Netz. Eine Verbindung der A555 mit der bestehenden A553 ist nicht Bestandteil der Planung der Rheinspange 553.

Nutzerfrage, eingestellt am 4. November 2020