Parallel zur Rheinspange wird der ÖPNV ausgebaut und Radschnellwege eingerichtet. Anmeldungen für den ÖPNV Plan NRW haben bereits stattgefunden. Warum spielt das keine Rolle bei ihrer Planung, wo doch eindeutig Effekte auf das Verkehrsgeschehen, Verkehrsentlastung, Streckenführung und Kostenplanung

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In die Verkehrsprognose 2030 fließen unter anderem Erwartungen zur allgemeinen Verkehrsentwicklung, der wirtschaftlichen Entwicklung, der demographischen Entwicklung, der strukturellen Entwicklung und den anstehenden Änderungen im Verkehrsnetz mit ein. Berücksichtigt wurden auch Maßnahmen, die für den ÖPNV-Bedarfsplan angemeldet sind und einen verfestigten Planungsstand erreicht haben. Der verkehrliche Nutzen der Rheinspange wird also bereits unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen geprüft.

Nutzerfrage, eingestellt am 24. November 2020