Sie erklären, dass die Rangfolge der übrig gebliebenen Varianten noch nicht feststeht. Gleichwohl wird offenbar die einzige Variante, die keine Eingriffe in Wohnbebauung beinhaltet, deutlich schlechter bewertet als alle anderen, die Anwohner massiv belasten werden. Ist Anwohnerschutz so wenig wert?

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  • Sie erklären, dass die Rangfolge der übrig gebliebenen Varianten noch nicht feststeht. Gleichwohl wird offenbar die einzige Variante, die keine Eingriffe in Wohnbebauung beinhaltet, deutlich schlechter bewertet als alle anderen, die Anwohner massiv belasten werden. Ist Anwohnerschutz so wenig wert?

Die Rangfolge hat sich nach der groben Prüfung aller 17 Varianten ergeben und ist das Ergebnis der Gesamtbewertung unter Berücksichtigung aller Ziele in den drei Zielfeldern. Eine Entscheidung für eine Vorzugsvariante ist damit noch nicht gefällt. Die Rangfolge der neun besten Varianten, die nun vertiefend untersucht werden, kann und wird sich im Zuge dieser vertiefenden Prüfung noch einmal verändern.

Die Entscheidung für die Auswahl der nun vertiefend zu untersuchenden Varianten ist auf der Grundlage einer umfassenden Bewertung in den Zielfeldern Verkehrliche Wirkung, Wirtschaftlichkeit und Umwelt erfolgt. Für jedes Zielfeld wurden Ziele und Kennwerte definiert, die wiederum gewichtet wurden. Die Auswahl liegt letztlich eine Sensitivitätsanalyse zugrunde, damit im Prozess eine möglichst konsensfähige Lösung gefunden werden kann. Wie dieser Schritt genau abgelaufen ist, kann im Video oder in den Folien zur Variantenauswahl nachvollzogen werden.

Das Wohnumfeld, die Menschen und besonders auch die Gesundheit der Menschen sind Schutzgüter, welche in der Umweltverträglichkeitsstudie neben den eigentlichen Naturgütern (Pflanzen, Wasser, Klima etc.) berücksichtigt werden. Dabei ist es nicht so, dass die Natur ein höheres Gewicht hat als der Mensch. Alle Schutzgüter sind vom Gesetz her im Range gleich zu werten. Die Auswahl der Vorzugsvarianten erfolgt dann am Ende unter Abwägung aller Belange.

Nutzerfrage, eingestellt am 30. November 2020