Der Planungsauftrag, der aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 hervorgeht, sieht lediglich eine Verbindung der A555 und der A59 als 4-streifige Autobahn vor. D.h. ein rechtsrheinischer Autobahnanschluss an die A59 und ein linksrheinischer Autobahnanschluss an die A555 mit einer Anschlussstelle zum nachgeordneten Netz. Eine Verbindung der A555 mit der bestehenden A553 ist nicht Bestandteil der Planung der Rheinspange 553.
Die Anbindung der Kerkrader Straße ist tatsächlich ein Vorteil, der nur durch die Ausbildung eines Autobahnkreuzes bei Godorf (Variante 4B) genutzt werden kann.
Erst im Rahmen der vertieften Variantenuntersuchung werden die Autobahnknoten und Anschlussstellen in Ihrer Lage und Form, unter Berücksichtigung der notwendigen Verkehrsqualität, detaillierter betrachtet und ausgearbeitet. Eine Aussage zur exakten Länge einer Abfahrtspur, kann daher noch nicht getroffen werden.