Sollte die Bauzeit nicht eher eine untergeordnete Rolle spielen, da hier eine langfristige Lösung anvisiert wird ?

Das Ziel „Schnelle Realisierung des Gesamtvorhabens“ mit dem Kriterium „Bauzeit [Jahre]“ macht in der Basisgewichtung z.B. lediglich 10% des Gewichts des Zielfelds „verkehrliche Wirkung“ aus sowie nur 3% in der Basisgewichtung des Gewichts über alle Zielfelder hinweg.

Der Bauzeit wird somit keine herausragende Bedeutung beigemessen, aber eine Bedeutung, die dem Wunsch der Menschen in der Region gerecht wird, die neue Rheinspange 553 in absehbarer Zeit nutzen zu können.

Nutzerfrage, eingestellt am 9. November 2020