Warum ist das dauerhafte und unwiederbringliche Umweltziel „Wohnen“ mit 2,5 % über alle Zielfelder geringer gewichtet als das Ziel „schnelle Realisierung und geringe Verkehrsbeeinträchtigung im Bauzustand, welches nur wenige Monate auftritt und zu keinen dauerhaften Beeinträchtigungen führt?

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Wohnen wird auch bei dem Ziel „Inanspruchnahme hochwertiger Nutzflächen vermeiden“ berücksichtigt. Dort sind in der Basisgewichtung 7,5% vergeben.

Wohnen ist kein „unwiederbringliches Umweltziel“. Objektiv betrachtet gilt, dass viele Menschen in ihrem Leben mehrfach umziehen, z. B. Aus beruflichen Gründen oder weil man einfach eine schönere Wohnung gefunden hat. Dennoch ist die Betroffenheit für den Einzelnen bei einer deutlichen Veränderung des Wohnumfeldes natürlich sehr hoch. Es ist aber auch beachten, dass durch die Baustellen auf der A555 täglich über 75.000 Verkehrsteilnehmer und auf der A59 täglich über 80.000 Verkehrsteilnehmer betroffen sind. Dabei geht es nicht nur um Verkehrsstaus, sondern auch um baustellenbedingte zusätzliche Verkehrssicherheitsrisiken, die im Gesamtabwägungsprozess beachtet werden.

Nutzerfrage, eingestellt am 23. November 2020