Warum kann die L269 nicht genutzt werden? Warum muss daneben eine zweite Streckenführung gebaut werden?

Der Planungsauftrag, der aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 hervorgeht, sieht eine Verbindung der A555 und der A59 als 4-streifige Autobahn vor. D.h. ein rechtsrheinischer Autobahnanschluss an die A59 und ein linksrheinischer Autobahnanschluss an die A555 mit einer Anschlussstelle zum nachgeordneten Netz.  Die L269 hat als Landesstraße die Funktion der Erschließung der angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie der vorhandenen Wohn- und Gewerbeflächen. Eine Bundesautobahn hingegen hat, je nach Entwurfsklasse und Verbindungsstufe, die Funktion einer nationalen bzw. internationalen Verkehrsführung gerecht zu werden.

Eine zusätzliche Rheinquerung im Raum Köln/Bonn wurde von der Bundesregierung im Bundesverkehrswegeplan 2030 in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Im Zuge der Vorplanung wurde eine umfassende Verkehrsprognose erstellt, die noch einmal bestätigt, dass der Verkehr und die Staubelastung u.a. aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in diesem Ballungsraum bis zum Referenzjahr 2030 ohne eine neue Rheinquerung weiter zunehmen wird.

Nutzerfrage, eingestellt am 9. November 2020