Der Schutz von Siedlungs- und Freiflächen vor Verlärmung ist ein wichtiges Kriterium, welches bei der Bewertung der Varianten gewichtet wird. Dabei werden die zukünftigen Lärmemissionen einer Rheinspange A553 gewertet, unabhängig von bereits bestehenden Belastungen durch Lärm. Bei der Einschätzung der prognostizierten Belastungen wird auch das gegebenenfalls erhöhte Verkehrsaufkommen im nachgeordneten Netz berücksichtigt.