Warum wird die Inanspruchnahme von Nutzfläche mit nur rund 6% gewichtet, wenn die Fläche doch dauerhaft verloren geht?
In der Basisgewichtung wird die Inanspruchnahme hochwertiger Nutzfläche mit 7,5% von 100 % gewichtet. Dies wird für den Verfahrensschritt „Auswahl der vertieft zu untersuchenden Varianten“ als angemessen angesehen.