Warum wurden die geplante Industrieanlage sowie die bestehenden Anlage auf dem Werksgelände der Evonik im Bereich Eingriffe in Industrieanlagen bewertet?

Der Aspekt „Inanspruchname hochwertiger Nutzfläche vermeiden“ wurde bei allen betrachteten Varianten im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt. Die Vorgehensweise bei der Bewertung können Sie in einem Video und in den dazugehörigen Präsentationsfolien nachvollziehen.

Dabei wurden auch geplante Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete berücksichtigt. Bei der Bewertung der verschiedenen Varianten wurden alle Bebauungspläne berücksichtigt, die zu diesem Zeitpunkt rechtskräftig waren.

Nutzerfrage, eingestellt am 27. November 2020