Möglich Entschädigungsansprüche werden erst nach einem möglichen Planfeststellungsverfahren im Rahmen der Grunderwerbs- und Entschädigungsverhandlungen geregelt. Führen Verhandlungen nicht zum Erfolg, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit Beeinträchtigungen und Eingriffe in Eigentumsverhältnisse in einem gesonderten Entschädigungsfeststellungsverfahren zu regeln. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Linien in der aktuellen Variantenuntersuchung eher als Korridor zu verstehen sind. In der nächsten Planungsphase, der Entwurfsplanung, sind durchaus Verschiebungen der Linie möglich.