Welche Auswirkung hat das am 5.11. vom dt. Bundestag beschlossene Investitionsbeschleunigungsgesetz (vgl. BMVI-PM 058/20) auf dieses Projekt, ins. Hinsichtlich „sofortiger Vollzug bei Baurecht“ und kürzeres Verwaltungsgerichtsverfahren?

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Die Auswirkungen des Investitionsbeschleunigungsgesetzes werden zurzeit seitens der Verwaltung hinsichtlich des “sofortigen Vollzuges” geprüft. Unabhängig davon ist das Bundesverwaltungsgericht als erste und einzige Gerichtsinstanz bei diesem Projekt zuständig.

Nutzerfrage, eingestellt am 25. November 2020