Welche Auswirkungen hat das am 05.11.2020 vom Deutschen Bundestag beschlossene „Investitionsbeschleunigungsgesetz“, insbesondere der damit mögliche „sofortige Vollzug von Baurecht“, auf das Verfahren?

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Die Auswirkungen des Investitionsbeschleunigungsgesetzes werden zurzeit seitens der Verwaltung hinsichtlich des “sofortigen Vollzuges” geprüft. Unabhängig davon ist das Bundesverwaltungsgericht als erste und einzige Gerichtsinstanz bei diesem Projekt zuständig.

Nutzerfrage, eingestellt am 26. November 2020