Welche Beeinträchtigung (z.B. Lärm, Vibrationen o.ä.) habe ich als Bewohner über dem Tunnel (V 10T) während der Bauphase sowie nach Inbetriebnahme? Gibt es zudem landschaftliche Eingriffe durch den Tunnel in Rheinnähe/innerhalb des Dorfes?

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Falls bei der Baudurchführung nicht zumutbare Beeinträchtigung stattfinden würden, werden Entschädigungen geleistet. Hierzu werden im späteren Planfeststellungsverfahren Regelungen getroffen. Nach Fertigstellung des Tunnels sind keine derartigen Eingriffe zu erwarten. Im Bauzustand können Baulogistikflächen negativ wirken.

Nutzerfrage, eingestellt am 23. November 2020