Wer genau ist an der Entscheidung über die Vorzugsvarinate beteiligt? Werden hierbei die Verkehrsausschüsse von Land und Bund beteiligt?

Nachdem die Varianten der Rheinspange 553 vertieft geprüft worden sind, erfolgt ein Variantenvergleich. Im Rahmen dieses Variantenvergleichs wird aus allen untersuchten Trassenverläufen eine Vorzugsvariante herausgearbeitet. Diese wird dann dem Bundesministerium in einem formalen Verfahren zur „Bestimmung der Linie“ vorgelegt. Eine direkte Einbindung der Verkehrsausschüsse auf Landes- oder Bundesebene ist nicht vorgesehen. 

Allerdings fließen die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens in die von Straßen.NRW zu erarbeitenden Antragsunterlagen für den weiteren Planungs- und Genehmigungsprozess mit ein, sodass die Eingaben von Bürgerinnen und Bürger sowie Mitglieder der Beteiligungsgremien Berücksichtigung finden. 

Die Vorzugstrasse wird daraufhin öffentlich bekannt gegeben und ist damit für die weitere Planung verbindlich festgelegt.   

Nutzerfrage, eingestellt am 25. November 2020