Werden die Eingriffe in Wohngebiete niedriger, gleich oder höher bewertet als die Eingriffe in Gewerbe- und Industrienutzung?

Die direkten Eingriffe in Wohnbebauung werden zusammen mit den direkten Eingriffen in Industrie- und Gewerbeflächen im Zielfeld Wirtschaftlichkeit betrachtet. Das Ziel „Inanspruchnahme hochwertiger Nutzflächen vermeiden“ hat insgesamt ein Basisgewicht von 7,5 Prozent. Diese Basisgewichtung war aber nicht allein ausschlaggebend für die Variantenauswahl. Die neun besten Varianten wurden vielmehr über eine Sensitivitätsanalyse ermittelt, bei der die Gewichtungen der Zielfelder sowie Ziele variiert wurden, sodass eine gewisse Bandbreite der Gewichtung bei der Variantenvorauswahl Berücksichtigung findet.

Das Ziel „Wohnen“ wird zusätzlich noch im Zielfeld Umwelt betrachtet. Hier wurde insbesondere die Entwicklung der Lärm- und Schattenimmissionen bewertet. Alle Eingriffe werden nun vertiefend geprüft.

Die Zielerreichung des Ziels „Inanspruchnahme hochwertiger Nutzfläche vermeiden“ wurde mit der Note 6 bewertet, wenn Wohngebäude durch die zu bewertende Variante direkt betroffen sind. Die Anzahl der betroffenen Wohngebäude spielte dabei keine Rolle. Die Zielerreichung des Ziels „Inanspruchnahme hochwertiger Nutzfläche vermeiden“ wurde mit der Note 5 bewertet, wenn Eingriffe in Gewerbe- und Industrienutzung durch die bewertete Variante erfolgen.

Nutzerfrage, eingestellt am 23. November 2020