Werden für die einzelnen Varianten die jeweiligen induzierten Verkehre und vom ÖV verlagerte Verkehre berechnet?

Für die Berechnung jeder Variante wird eine Verkehrserzeugungsrechnung durchgeführt, mit derer Hilfe gewährleistet werden kann, dass neue Fahrtbeziehungen, die erst durch den Bau der Rheinspange möglich werden, in der Verflechtungsmatrix des Verkehrsmodells berücksichtigt werden können. Dadurch werden auch Verkehre berücksichtigt, die ggf. vom ÖV verlagert werden. Neuverkehre durch Vorhaben (z.B. Wohn- oder Gewerbegebiete), die bisher keinen verfestigten Planungsstand erreicht haben sind nicht berücksichtigt. In den bisherigen verkehrlichen Betrachtungen wurden nur die Planungen berücksichtigt, zu denen ein Bebauungsplanverfahren mit Aufstellungsbeschluss oder ein Planungsrecht nach §30 / §34 BauGB vorliegt.

Nutzerfrage, eingestellt am 5. November 2020