Wie kann es sein, dass bei der Bewertung der Umweltverträglichkeit nur von einer Lärmbelästigung in Randlagen die Rede ist? Eigentlich ist doch davon auszugehen, dass der Lärm weit in die Ortschaft getragen werden wird.

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  • Wie kann es sein, dass bei der Bewertung der Umweltverträglichkeit nur von einer Lärmbelästigung in Randlagen die Rede ist? Eigentlich ist doch davon auszugehen, dass der Lärm weit in die Ortschaft getragen werden wird.

Bei der groben Prüfung zur Auswahl der vertiefend zu untersuchenden Varianten wurde das Thema Lärm noch nicht abschließend beurteilt. Vielmehr wird nun, in der vertiefenden Prüfung, eine Lärmuntersuchung angefertigt. Wo der berechnete Lärmpegel die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet, werden konkrete Lärmschutzmaßnahmen geplant. Später, im Rahmen der Entwurfsplanung, wird zudem unter Berücksichtigung des Geländes sowie der vorhandenen Bebauung der Lärmpegel für alle Gebäudefassaden sowie Außenbereiche (z.B. Terrassen oder Balkone) detailliert ermittelt.

Die ursprüngliche Antwort auf diese Frage enthielt eine missverständliche Formulierung zur lärmtechnischen Untersuchung. Eine umfassende Lärmuntersuchung mit Berechnung der Lärmpegel für alle Gebäudefassaden sowie Außenbereiche wird erst in der Entwurfsphase erarbeitet. Dies haben wir nachträglich korrigiert. Mehr aktuelle Informationen dazu, wie die lärmtechnische Untersuchung abläuft, erhalten Sie in diesem Artikel und im Infopapier zum Thema Immissionsschutz.

Nutzerfrage, eingestellt am 5. November 2020