Wie kann es sein, dass im Zeitalter der Erhebung einer CO2-Steuer zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen eine Autobahn geplant wird, die in allen vorgestellten Varianten klimaverbessernde Flächen großflächig zerstört?

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Die Baumaßnahme ist im derzeit gültigen Bedarfsplan für Bundesfernstraßen als “Vordringlicher Bedarf” eingestuft. Der Gesetzgeber hat dies auf der Grundlage umfangreicher Untersuchungen bestimmt. Daher ergibt sich hier ein gesetzlicher Planungsauftrag für Straßen.NRW.

Nutzerfrage, eingestellt am 27. November 2020