Wird bei den Planungen auch die Entfernung zu anderen Rheinbrücken berücksichtigt, um eine Entlastung der Autobahnen zu ermöglichen?

Die Entlastungseffekte der umliegenden Rheinbrücken sowie Be- und Entlastungseffekte im umliegenden Straßennetz haben Auswirkungen auf die Bewertung zur verkehrlichen Wirkung der verschiedenen Linienvarianten. Der Untersuchungsraum für die Verkehrsuntersuchung ist deutlich größer als der eigentliche Planungsraum für die Rheinspange. Die A1 im Kölner Norden bildet z.B. die nördliche Abgrenzung, im Süden ist der Untersuchungsraum durch die Landesgrenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz südlich von Bonn begrenzt.

Nutzerfrage, eingestellt am 30. Oktober 2020