Wird berücksichtigt, dass bereits eine erhebliche Lärmbelastung im Norden von Niederkassel Ort aufgrund der gegenüberliegenden Raffinerie besteht? Zusätzliche Lärmbelastung ist für die Anwohner ganz sicher gesundheitsschädlich.

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In der vertiefenden Prüfung wird eine umfassende Lärmuntersuchung angefertigt. Unter Berücksichtigung des Geländes sowie der vorhandenen Bebauung wird der Lärmpegel für alle Gebäudefassaden sowie Außenbereiche (z.B. Terrassen oder Balkone) ermittelt. Wo der berechnete Lärmpegel die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet, werden konkrete Lärmschutzmaßnahmen geplant. In der Lärmuntersuchung werden zunächst grundsätzlich die verkehrlichen Emissionen der Autobahn berücksichtigt. Eine Berücksichtigung anderer Lärmquellen erfolgt nur dann, wenn eine Gesundheitsgefährdung zu erwarten ist. Dies wird geprüft.

Nutzerfrage, eingestellt am 26. November 2020