Im bisherigem Auswahlverfahren der nun neun vertiefend zu prüfenden Varianten wurde eine entstehende Verschattung bereits im Zielfeld „Umwelt“ unter dem Ziel „Wohnen“ mit in der Bewertung berücksichtigt.
Mit dem Verlust eines Wohngrundstücks kann das Überspannen oder ein Abriss von Wohnhäusern gemeint sein.
Um einen möglichst vollständigen Abwägungsprozess abzubilden, wurden an dieser Stelle keine Ausschlusskriterien bei der Bewertung der Varianten definiert.