In welcher Weise werden die geplanten Erweiterungen im Zuge der A4 und der A565 hinsichtlich des Bedarfs für die Rheinspange 553 berücksichtigt?

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Das Projekt A4 befindet sich, ebenso wie die Rheinspange 553, im „Vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP). Weil damit für den Ausbau der A4 ein konkreter Planungsauftrag besteht, ist der Ausbau der Rodenkirchener Brücke in der Verkehrsuntersuchung für die Rheinspange bereits berücksichtigt worden. Der Ausbau der A565 wird im BVWP im „Weiteren Bedarf“ eingestuft. Weil mit der Umsetzung der Maßnahme bis 2030 zu rechnen ist, wurde auch der Ausbau der A565 im Prognosemodell 2030 berücksichtigt.

Auch mit dem Ausbau der Rodenkirchener Brücke (A4) und der Friedrich-Ebert-Brücke (A565) ist der Bedarf für den Neubau der Rheinspange 553 daher aus verkehrlicher Sicht vorhanden. Neben der Entlastung der beiden bestehenden Brücken, der höheren Zuverlässigkeit des Straßennetzes, den geringeren Reisezeiten und den verminderten Betriebskosten der Verkehrsteilnehmer kann eine neue Rheinquerung auch als Ausweichmöglichkeit bei Störungen der vorhandenen Brücken im Raum Köln/Bonn dienen. Diese Vorteile kann auch ein größer dimensionierter Ausbau der Rodenkirchener Brücke nicht aufweisen, zumal sich ein Ausbau dann nicht nur auf die Brücke beschränken dürfte, sondern sich auf die ganze A4 erstrecken müsste.

Nutzerfrage, eingestellt am 18. August 2020