Eingriffe in die Wohnnutzung spielen im Zielfeld Umwelt eine Rolle. Hier ist in der Basisgewichtung das Ziel „Wohnen“ mit 2,5 Prozent gewichtet. Es werden hierbei zum Beispiel Lärmzunahmen und Verschattungen bewertet. Im Zielfeld Wirtschaftlichkeit ist die “Inanspruchnahme hochwertiger Nutzfläche” in der Basisgewichtung mit insgesamt 7,5 Prozent gewichtet. Hier werden die direkten Eingriffe in Wohneigentum bewertet.
Diese Basisgewichtung war aber nicht allein ausschlaggebend für die Variantenauswahl. Die neun besten Varianten wurden vielmehr über eine Sensitivitätsanalyse ermittelt, bei der die Gewichtungen der Zielfelder sowie Ziele variiert wurden, sodass eine gewisse Bandbreite der Gewichtung bei der Variantenvorauswahl Berücksichtigung findet.
Die Zielerreichung des Ziels „Inanspruchnahme hochwertiger Nutzfläche vermeiden“ wurde mit der Note 6 bewertet, wenn Wohngebäude durch die zu bewertende Variante direkt betroffen sind. Die Anzahl der betroffenen Wohngebäude spielte dabei keine Rolle.
In der noch zu erstellenden vertiefenden Variantenuntersuchung werden die Eingriffe anhand von ergänzenden Planunterlagen genauer beurteilt.