In dem der verkehrlichen Bewertung zugrunde liegenden Verkehrsmodell und der Prognose für das Jahr 2030 werden z.B. alle weiteren Ausbaumaßnahmen im Planungsraum, die im Bundesverkehrswegeplan im „Vordringlichen Bedarf“ aufgeführt sind, als realisiert angenommen. In der Verkehrsuntersuchung wird grundsätzlich der Bezugsfall (der sogenannte “Nullfall”) erarbeitet. Dieser dient dazu, die Auswirkungen einer geplanten Variante darzustellen, um sie mit den Auswirkungen anderer geplanter Varianten zu vergleichen. Die Bezugsvariante ist grafisch in der interaktiven Karte nicht darstellbar.