Bei der Planung von neuen Tunneln muss den Gefahrguttransporten viel Aufmerksamkeit geschenkt werden, weil sie im Tunnel ein besonderes Risiko darstellen. Daher hat die Autobahn GmbH in einem Gutachten die Eignung der Tunnelvarianten der Rheinspange für Gefahrguttransporte prüfen lassen. Das sogenannte ADR-Gutachten betrachtet die Tunnelvarianten speziell hierzu (ADR ist die französische Abkürzung für „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“).
Für die bislang betrachteten Tunnelvarianten kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass diese ohne Einschränkungen von Gefahrguttransporten genutzt werden könnten – in dieser Hinsicht läge also kein Nachteil der Tunnelvarianten gegenüber den Brückenvarianten vor.
Das Gutachten ist noch nicht final abgeschlossen. Für die letzte noch abschließend zu betrachtende Tunnelvariante V9bT ist jedoch mit dem gleichen Ergebnis zu rechnen.