Rheinspange 553: Vorzugsvariante wird im Februar vorgestellt

Autobahn

Im November hat der zweite Projektabstimmungstermin (PA2-Termin) zur Rheinspange 553 mit den Geschäftsbereichen der Autobahn GmbH des Bundes stattgefunden. Die Aufbereitung der Ergebnisse läuft derzeit auf Hochtouren, sodass die Entscheidung über die Vorzugsvariante in Kürze kommuniziert werden kann.

Anfang Februar wird die Variantenentscheidung zunächst dem Dialogforum und dem politischen Begleitkreis vorgestellt und hier auf der Projektwebsite bekannt gegeben. Anfang März bietet dann die öffentliche Online-Infomesse auf der Projektwebsite allen Interessierten die Möglichkeit, sich ausführlich über die Vorzugsvariante zu informieren. Offen gebliebene Fragen können anschließend der Autobahn GmbH in einem Online-Termin gestellt werden.

Kommentare

10 Antworten

    1. Sehr geehrter Herr Wienhusen,

      vielen Dank für Ihre Frage. Die Planung der A59 von Köln-Lind in Richtung Norden hängt von sehr vielen Faktoren ab. Daher ist die Terminierung eines Baubeginns zurzeit nicht möglich.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Rheinspange-Team

  1. Der Verkehrsminister NRW lehnt den Bau ab, da erst die maroden Brücken und Straßen im Land saniert werden müssen. Da wäre für das Projekt erstmal kein Geld vorhanden?
    Was stimmt denn nun?

    1. Sehr geehrter Herr Wanner,

      der Planungsauftrag der Autobahn GmbH für die Rheinspange 553 hat nach wie vor Bestand. Dieser ergibt sich aus dem Bundesverkehrswegeplan, den der Bundestag im Dezember 2016 beschlossen hat. Die Zuständigkeit für die Rheinspange 553 sowie die Finanzierung erfolgen von Seiten des Bundes.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Rheinspange-Team

    1. Sehr geehrte Nutzerin,

      der Begriff Nullvariante bzw. Nulllösung beschreibt im Planungsprozess einen Planfall, bei dem ein betrachtetes Projekt nicht umgesetzt wird. Die Fachbezeichnung für die Nullvariante lautet Bezugsvariante. Die Bezugsvariante dient ausschließlich dazu, die Auswirkungen einer geplanten Variante darzustellen, um sie mit anderen geplanten Varianten zu vergleichen. Die Bezugsvariante als gesonderte „Variante“ zu prüfen, ist nicht zielführend, da sie nicht dem Planungsauftrag entspricht.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Rheinspange-Team

    1. Sehr geehrte Nutzerin,

      die Entscheidung über die Vorzugsvariante ist das Ergebnis eines umfassenden fachlichen Abwägungsprozesses. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier. Über den Abwägungsprozess werden wir zudem im Rahmen der Online-Infomesse zur Vorzugsvariante ausführlich informieren.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Rheinspange-Team

  2. Hallo, wie werden denn Eigentümer anliegender Immobilien insb. für Lärm-, Licht- und Luftverschmutzung durch Bau und Betrieb der Autobahn entschädigt?

    1. Sehr geehrte Nutzerin,

      die Rheinspange 553 wird unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zum Schutz von Mensch und Umwelt geplant. So müssen etwa bei Lärm- und Schadstoffimmissionen strenge Grenzwerte eingehalten werden. Der Preis einer Immobilie setzt sich aus zahlreichen Faktoren zusammen. Hierzu zählen wertmindernde Faktoren wie ein baulicher Mangel der Immobilie oder die Lärmbelastung vor Ort. Aber auch wertsteigernde Faktoren wie die wirtschaftliche Entwicklung oder die infrastrukturelle Anbindung der Umgebung fließen hier ein. Inwiefern der Bau einer neuen Rheinspange 553 im Einzelfall Einfluss auf die Immobilienwertentwicklung haben würde, ist daher derzeit nicht zu prognostizieren. Ein Recht auf Schadensersatz besteht grundsätzlich nicht. Planbedingte Wertverluste müssen aber gegebenenfalls als private Belange im Rahmen der Abwägungsentscheidung berücksichtigt werden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Rheinspange-Team

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