Beschreibung des Prozesses
Der erste von vier Prozessschritten im Planungsprozess zur Rheinspange 553 ist die Vorplanung und Linienbestimmung, die etwa drei bis vier Jahre in Anspruch nehmen wird. In der Vorplanung werden zunächst die wichtigsten Grundlagen ermittelt. Das heißt, es werden alle verkehrlichen, naturräumlichen, geologischen und sonstigen Gegebenheiten innerhalb des Planungsraums erfasst. Anschließend kann auf dieser Grundlage eine verkehrlich sinnvolle, technisch machbare, wirtschaftlich vertretbare und umweltverträgliche Lösung identifiziert werden. Dabei handelt es sich immer um eine Abwägungsentscheidung. Zu den wesentlichen Untersuchungen im Rahmen der Vorplanung zählt eine Umweltverträglichkeitsstudie, die die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die unterschiedlichen Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen etc.) untersucht, eine Verkehrsuntersuchung, die die zu erwartende Verkehrsentwicklung in den Blick nimmt und ein straßenplanerischer Variantenentwurf, der die technische Machbarkeit aufzeigt.
Aus allen untersuchten Trassenverläufen wird eine Vorzugsvariante herausgearbeitet. Diese wird dann dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur zur „Bestimmung der Linie“ vorgelegt. Die Vorzugstrasse wird daraufhin öffentlich bekannt gegeben und ist damit für die weitere Planung verbindlich festgelegt.
Der zweite Prozessschritt ist die Entwurfsplanung, die etwa zwei Jahre dauert. In der Entwurfsplanung wird in einem sogenannten Vorentwurf die Vorzugsvariante lage- und höhenmäßig ausgearbeitet. Gegenüber der Vorplanung sind in einem begrenzten Korridor noch Verschiebungen möglich. Die Entwurfsplanung dient zur verwaltungsinternen und fachtechnischen Prüfung. Sie legt den haushaltsrechtlichen Kostenrahmen fest und ist Grundlage für die Veranschlagung im Haushalt. Außerdem erfolgt der Nachweis der Flächeninanspruchnahme. Der genehmigte Vorentwurf ist die Grundlage für das Planfeststellungsverfahren.
Beim dritten Prozessschritt handelt es sich um die Genehmigungsplanung und Planfeststellung, die mindestens ein Jahr dauert. In der Genehmigungsplanung wird der Vorentwurf weiterentwickelt und ergänzt. Dabei werden die rechtlich maßgebenden Details in ausreichender Genauigkeit dargestellt. Aus der Genehmigungsplanung müssen für alle im Planfeststellungsverfahren Beteiligten Art und Umfang der Betroffenheit erkennbar sein.
Straßenbauvorhaben wie die Rheinspange 553 dürfen nur gebaut werden, wenn der aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehende Plan vorher festgestellt ist. Dazu wird ein Verwaltungsverfahren in Form eines Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Die Durchführung des Verwaltungsverfahrens wird bei der zuständigen Anhörungs- bzw. Planfeststellungsbehörde von der Autobahn GmbH. beantragt. Nach einem umfassenden Anhörungsverfahren (Offenlage und Erörterung) entscheidet die Planfeststellungsbehörde schließlich über die Einwendungen und stellt den Plan fest, indem alle öffentlich-rechtlichen und privaten Belange unter- bzw. gegeneinander abgewogen werden.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann Klage erhoben werden. Die Bestandskraft liegt vor, wenn der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar ist. Mit dem bestandskräftigen Beschluss erhält die Straßenbaubehörde die Zulassungsentscheidung für das Bauvorhaben: Ab diesem Punkt kann der Bau der Rheinspange in die Wege geleitet werden.
Der vierte und letzte Prozessschritt beinhaltet die Ausführungsplanung und den Bau, welcher bis 2030 erfolgen soll. Die Ausführungsplanung wird auf der Grundlage des festgestellten Plans erstellt. Aufgabe im Rahmen der Ausführungsplanung ist es, die Unterlagen so zu verfeinern, dass nach ihnen die Verkehrsanlage gebaut werden kann. Die Auflagen und Regelungen aus dem Planfeststellungsbeschluss sind dabei in die Planung einzuarbeiten. Steht die Ausführungsplanung, sind die Grundlagen für die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen gegeben. Nach Fertigstellung wird die Rheinspange als Bundesautobahn für den öffentlichen Verkehr gewidmet und freigegeben
Formelle Beteiligung während der Vorplanung
Entlang der vier Prozessschritte stehen verschiedene Meilensteine der formellen Beteiligung für die Planung zur Rheinspange an. Sie sind durch das Gesetz oder per allgemeiner interner Verfügung vorgesehen. Die ersten Meilensteine sind die Abstimmungstermine zur Umweltverträglichkeitsstudie und finden während der Vorplanung statt. Zu jedem der drei Schritte bei der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) findet ein solcher Termin statt. An ihnen nehmen die sogenannten Träger öffentlicher Belange (TÖB) teil. Bei diesen handelt es sich um betroffene Fachbehörden und anerkannte Naturschutzvereinigungen. Die Termine dienen den TÖB dazu, sich zu den Untersuchungsschritten zu informieren und ihre Fachkenntnisse zum Planungsraum einzubringen. Der erste Abstimmungstermin fand am 30.10.2018 statt. Gegenstand war die Diskussion des vorläufigen Untersuchungsraums und des Untersuchungsrahmens für die UVS. Der zweite UVS-Abstimmungstermin fand am 10.07.2019 statt. Im Rahmen des Termins wurden die Ergebnisse der vertiefenden Raumanalyse der UVS und die ermittelten Raumwiderstände im Detail vorgestellt und diskutiert. Der dritte UVS-Abstimmungstermin fand im Sommer 2022 statt. In diesem Termin wird das Ergebnis des Variantenvergleichs vorgestellt und eine Vorzugsvariante für die Rheinspange diskutiert werden.
Nach Abschluss der Vorplanung findet außerdem die Offenlage der Linie und die Bürgerinformation zur Linienbestimmung statt. Die Autobahn GmbH informiert die Menschen im Planungsraum auf öffentlichen Veranstaltungen und über verschiedene Kommunikationskanäle und nimmt alle ihre Anmerkungen auf.
Formelle Beteiligung während der Entwurfsplanung
Weitere Abstimmungstermine finden zum Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) statt. Die Träger öffentlicher Belange (betroffene Fachbehörden und anerkannte Naturschutzvereinigungen) können sich zu den Eingriffen durch das Vorhaben in Natur und Landschaft sowie den Möglichkeiten zur Kompensation informieren und ihre Fachkenntnisse einbringen. Der erste Abstimmungstermin findet zu Beginn der Entwurfsplanung statt, der zweite zum Ende.
Formelle Beteiligung während der Genehmigungsplanung und Planfeststellung
Im Laufe von Genehmigungsplanung und Planfeststellung erfolgen neben zwei weiteren LBP-Abstimmungsterminen auch die Offenlage der Planfeststellungsunterlagen sowie deren Erörterung.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden nach Veranlassung durch die Anhörungsbehörde die Planunterlagen in allen betroffenen Gemeinden öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Die Gemeinden machen das Bauvorhaben und die Offenlage ortsüblich bekannt. Bürgerinnen und Bürger sowie die beteiligten Behörden und Stellen (Träger öffentlicher Belange) können zu den Plänen Einwendungen und Stellungnahmen erheben. Diese werden dann von der Autobahn GmbH einer Prüfung und Abwägung unterzogen. In begründeten Fällen werden die Planunterlagen geändert.
Wenn alle Einwendungen und Stellungnahmen aus der Offenlage beantwortet sind, lädt die Anhörungsbehörde zu einem Erörterungstermin ein. Der Erörterungstermin hat u. a. den Zweck, die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten sowie Betroffenen zu besprechen. Die vorgesehenen Maßnahmen werden erläutert und es wird nach Möglichkeit eine Einigung erzielt.
Kontinuierliche Gremienarbeit in allen Planungsphasen
Die Planung zur Rheinspange 553 wird von verschiedenen Maßnahmen der informellen Beteiligung begleitet. Die informelle Beteiligung umfasst drei Säulen. Die erste ist die kontinuierliche Gremienarbeit. Über zwei Gremien stellt die Autobahn GmbH bei den Planungen zur Rheinspange sicher, dass der gesamte Prozess von der Gesellschaft in der Region begleitet und beraten wird.
Das Dialogforum als zentrales Beteiligungsorgan kommt etwa alle drei Monate zusammen. Neben den Gebietskörperschaften, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft sind auch die Bürgerinnen und Bürger der Region im Dialogforum vertreten. Hier finden Information und Austausch zur aktuellen Lage bei den Planungen statt. Das Gremium arbeitet auf Augenhöhe: Die Teilnehmenden können hier ihre Anliegen und Ideen einfließen lassen.
Das politische Begleitgremium ermöglicht den engen Informationsaustausch mit der Politik, indem es Amts- und Mandatsträger*innen aus der Region an den Planungen beteiligt. Diese kommen etwa halbjährlich zu Veranstaltungen zusammen. Vertreten sind die Kreise, Städte und Gemeinden, die Bezirksregierung Köln und der Regionalrat Köln. Darüber hinaus sind auch regionale Landtags- und Bundestagsabgeordnete zur Teilnahme eingeladen.
Öffentliche Veranstaltungen in allen Planungsphasen
Öffentliche Veranstaltungen sind die zweite Säule des Beteiligungskonzeptes bei den Planungen zur Rheinspange. In wichtigen Phasen werden an wechselnden Orten im Planungsraum Infomärkte durchgeführt. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an Thementischen eigenständig zu informieren und sich direkt mit Planer*innen und Gutachter*innen auszutauschen. Darüber hinaus ist die Autobahn GmbH von Zeit zu Zeit mit einer Infotour an zentralen Stellen im Planungsraum vor Ort. Das Infomobil macht an Marktplätzen und öffentlichen Gebäuden Halt und steht für Ihre Fragen zur Rheinspange bereit.
Transparente Kommunikation in allen Planungsphasen
Transparente Kommunikation ist die dritte Säule des Beteiligungskonzeptes bei den Planungen zur Rheinspange. Die Autobahn GmbH informiert die Öffentlichkeit kontinuierlich zum Planungsfortschritt – zum Beispiel mit Plakaten, Flyern, Infopapieren oder Erklärvideos. Als zentrales Element dazu dient die Projektwebseite. Diese hält stets alle wichtigen Informationen zum Projekt bereit. Darüber hinaus versendet die Autobahn GmbH einen anlassbezogenen Infobrief zur Rheinspange.
Derzeit befindet sich der Planungsprozess zur Rheinspange 553 in der Vorplanung.