Arbeitsschritte und Untersuchungsrahmen der UVS
Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist der Teil der UVP, in dem die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen textlich und kartografisch dargestellt wird. Die UVS ist in drei wesentliche Arbeitsschritte gegliedert. Für die Planung Rheinspange sieht das so aus:
1. Planungsraumanalyse
Im ersten Schritt wurden im weiträumig abgesteckten Planungsraum diejenigen Bereiche identifiziert, die aufgrund ihrer umwelt- und naturschutzfachlichen Bedeutung, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit ein hohes Konfliktpotenzial aufweisen. Hierzu wurden aktuelle umweltrelevante Datenbestände aus dem gesamten Planungsraum ausgewertet. Auf dieser Grundlage wurde der Untersuchungsraum eingegrenzt und der Untersuchungsrahmen definiert.
Mit Fertigstellung der Planungsraumanalyse konnte auch der Umfang der faunistischen Kartierungen festgelegt werden, um die Betroffenheit des Schutzgutes Fauna beurteilen zu können. Hierzu wurden umfangreich vorliegende Daten Dritter abgefragt und auf Aktualität und Relevanz überprüft. Weil die Daten für die relevanten Vogelarten in der Region nicht flächendeckend vorliegen, wurden hierzu eigene Kartierungen durchgeführt. In Kombination mit den vorhandenen Daten wird sich dadurch ein umfassendes Bild vom Arteninventar im Untersuchungsraum ergeben. Weitere faunistische Untersuchungen zu Artengruppen wie Reptilien, Fledermäusen, Kleinsäugern oder Amphibien werden nicht für den gesamten Untersuchungsraum, sondern bei Bedarf spezifisch für einzelne Varianten der Rheinspange erfolgen.
Über die eigentliche UVS hinaus fließen weitere umweltfachliche Untersuchungen in das Ergebnis ein: So wird eine umfassende Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ durchgeführt, von dem zwei Teilflächen innerhalb des UVS-Untersuchungsraumes liegen. Hierbei werden auch die funktionalen Beziehungen zu weiteren Natura 2000-Gebieten außerhalb des UVS-Untersuchungsraums untersucht.
Weiterhin ist eine detaillierte Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Lärm- und Luftschadstoffsituation verpflichtender Bestandteil der umweltfachlichen Untersuchungen für die Rheinspange.
2. Vertiefende Raumanalyse
Auf Basis der Planungsraumanalyse folgt im zweiten Schritt die vertiefende Analyse des zuvor bestimmten Untersuchungsraumes. In dieser werden alle relevanten Schutzgüter untersucht. Hierunter fallen Luft und Klima, Wasser, Boden, Fläche, Landschaft, Tiere, Pflanzen, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit. Zunächst werden alle Schutzgüter systematisch erfasst, bewertet und in einer Karte dargestellt. Alle bewerteten Schutzgüter gemeinsam betrachtet ergeben eine Raumwiderstandskarte für den Untersuchungsraum. Auf Basis der Raumwiderstandskarte wird versucht relativ konfliktarme Korridore für den Verlauf der Rheinspange abzuleiten.
3. Auswirkungsprognose/ Variantenvergleich
Im dritten Schritt werden dann die möglichen Auswirkungen verschiedener Varianten des Vorhabens auf die Schutzgüter bewertet. Die verschiedenen möglichen Varianten werden hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen systematisch vergleichbar gemacht und in der Regel wird eine Vorzugsvariante aus umweltfachlicher Sicht ermittelt. Diese umweltfachliche Präferenz kann letztlich von der gesamtplanerischen Präferenzvariante abweichen, in die weitere Faktoren, beispielsweise die Verkehrsauswirkungen, einfließen.
Untersuchungsraum der UVS
Der Untersuchungsraum für die UVS zur Rheinspange 553 erstreckt sich auf einem 6.792 ha großen Gebiet zwischen Köln-Porz und Köln-Godorf im Norden sowie Troisdorf-Kriegsdorf und Niederkassel-Rheidt im Süden. In diesem Gebiet werden die potenziellen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt vertieft untersucht. Die Abgrenzung nach Westen und Osten ergibt sich aus den möglichen Anschlussstellen an die A 555 und die A 59. In Nord-Süd-Richtung umfasst er das Gebiet zwischen Porz und der Linie Kriegsdorf-Rheidt. Die linksrheinischen Anschlussstellen Köln-Godorf und Wesseling gehören ebenfalls zum Untersuchungsraum. Diese Abgrenzung ermöglicht die Untersuchung aller sich verkehrlich aufdrängenden Varianten der Rheinspange und behält die maximalen Reichweiten der Umweltauswirkungen der neuen Autobahn im Blick.
Die Festlegung des Untersuchungsraumes zur UVS wird dabei flexibel gehandhabt: Der iterative Planungsprozess berücksichtigt umweltfachliche, straßenplanerische, verkehrliche und weitere Aspekte und lässt jederzeit eine Anpassung von Untersuchungsraum und -rahmen zu. Falls beispielsweise erkennbar wird, dass ein sensibler Siedlungsbereich, der bislang nicht Teil des Untersuchungsraumes ist, mit einer Tunnellösung gequert werden könnte, kann der Untersuchungsraum nachträglich entsprechend angepasst werden. Dies gilt auch, falls Varianten außerhalb gefunden werden oder die Bewertung eines Schutzgutes eine Erweiterung des Untersuchungsraumes notwendig macht.