Kann im Falle einer Rheinquerung bei Godorf ein Tunnel nach dem Absenkverfahren realisiert werden?

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Das Einschwimm- und Absenkverfahren eignet sich nicht zur Realisierung eines Tunnels bei Godorf. Die geometrischen Zwangspunkte ergeben sich linksrheinisch nicht nur aus der notwendigen Überdeckung des Tunnels sondern maßgeblich auch durch den Godorfer Hafen sowie die dahinter liegenden Industrieflächen, die auch unterführt werden müssten. Entscheidend ist hier der zu geringe Abstand der zu unterführenden Industriefläche und der dahinter liegenden Bestandsautobahn A555. Die erforderlichen Rampenlängen (Länge einer Verbindung zwischen zwei Punkten mit verschiedenen Höhen), die sich aus der zulässigen Längsneigung (Neigung der Autobahn bzw. Fahrbahn in Fahrtrichtung) einer Autobahn und den zu überwinden Höhenunterschieden ergeben, können bei Godorf nicht realisiert werden, daher ist eine Tunnellösung bei Godorf technisch nicht möglich.

Nutzerfrage, eingestellt am 27. April 2020