Sowohl die Rheinspange als auch der achtstreifige Ausbau der A4 zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Köln-Süd und dem AK Köln-Gremberg – inklusive der Rodenkirchener Brücke – sind notwendig, um den zunehmenden Verkehr in der Region langfristig aufnehmen zu können. Denn der Raum zwischen dem Kölner Süden und dem Bonner Norden weist eine hohe Wachstumsdynamik auf.
Beide Maßnahmen befinden sich im „Vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans 2030. Weil damit auch für den Ausbau der A4 ein konkreter Planungsauftrag besteht, ist der Ausbau der Rodenkirchener Brücke in der Verkehrsuntersuchung für die Rheinspange bereits berücksichtigt worden. Das bedeutet, dass der Bedarf für die Rheinspange aus verkehrlicher Sicht auch mit dem Ausbau der Rodenkirchener Brücke vorhanden ist.
Der Neubau der Rheinspange A553 entlastet neben der Rodenkirchener Brücke auch die Friedrich-Ebert-Brücke in Bonn. Neben der höheren Zuverlässigkeit des Straßennetzes, den geringeren Reisezeiten und den verminderten Betriebskosten der Verkehrsteilnehmer kann eine neue Rheinquerung auch als Ausweichmöglichkeit bei Störungen der vorhandenen Brücken im Raum Köln/Bonn dienen. Diese Vorteile kann auch ein größer dimensionierter Ausbau der Rodenkirchener Brücke nicht aufweisen, zumal sich ein Ausbau dann nicht nur auf die Brücke beschränken, sondern über die ganze A4 erstrecken müsste.