Die Qualität der Böden im Planungsraum ist erfasst im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie und wird bei der Bewertung der vertiefend zu prüfenden Varianten berücksichtigt. Wie dies geschieht, wird in unserem Video zur „Umweltfachlichen Bewertung“ der Varianten erläutert.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen und Eingriffe in Eigentumsverhältnisse werden in einem gesonderten Entschädigungsverfahren geregelt und ausgeglichen. Gegebenenfalls kann ein begleitendes Flurbereinigungsverfahren die Betroffenheit einzelner Eigentümer abmildern.